Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juli 2026
Anbieter der auf dieser Website beschriebenen Leistungen ist:
Matama Studio
Daniel Kirscht
Willy-A.-Kleinau Weg 30
14480 Potsdam
USt-IdNr.: DE323664249
E-Mail: hi@matama.studio
Im Folgenden „Matama Studio", „Auftragnehmer" oder „wir" genannt. Der Vertragspartner wird als „Auftraggeber" oder „Kunde" bezeichnet.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Leistungen von Matama Studio in den Bereichen Branding & Corporate Design, Web- und Softwareentwicklung, Content & Kampagnen, Video-/Foto-/Motion-Design, 3D-Visualisierung sowie verwandte Dienstleistungen, ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (Personen oder Gesellschaften, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen). Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen; Matama Studio behält sich vor, eine Beauftragung abzulehnen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Auftraggeber als Verbraucher handelt.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Matama Studio ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es hierzu einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
(4) Mit Erteilung des Auftrags (schriftlich, per E-Mail oder durch Bestätigung eines Angebots) erkennt der Auftraggeber diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen, unter matama.studio/agb.html abrufbaren Fassung an.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote von Matama Studio sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber ein Angebot annimmt – schriftlich, per E-Mail, über das Matama Kundenportal oder durch Bestätigung des Angebots im Kundenportal des Rechnungs-/Angebotsdienstleisters Papierkram (papierkram.de) – oder indem Matama Studio eine Auftragsbestätigung versendet; je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
(3) Jedes Angebot enthält den Hinweis, dass mit der Beauftragung diese AGB anerkannt werden.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt), soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 3 Leistungsumfang und Änderungswünsche
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
(2) Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden diese gesondert angeboten und – nach Bestätigung durch den Auftraggeber – zusätzlich vergütet. Dies gilt insbesondere für konzeptionelle Neuausrichtungen nach bereits erfolgter Freigabe von Konzept oder Design.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers; Beginn der Bearbeitungsfrist
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Texte, Bilder, Zugangsdaten und sonstigen Informationen („Projektdaten") vollständig und in verwendungsfähiger Form über das Matama Kundenportal zur Verfügung.
(2) Vereinbarte Bearbeitungszeiträume, Liefertermine und Deadlines beginnen erst zu laufen, sobald der Auftraggeber sämtliche für den jeweiligen Projektschritt erforderlichen Projektdaten vollständig bereitgestellt hat. Verzögert sich die Bereitstellung, verschieben sich Fristen entsprechend, ohne dass Matama Studio hierfür verantwortlich ist. Bei Verzögerungen von mehr als 4 Wochen ohne Rückmeldung des Auftraggebers ist Matama Studio berechtigt, das Projekt zu pausieren oder nach vorheriger Ankündigung zu kündigen (siehe § 16).
(3) Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der überlassenen Projektdaten (insbesondere Bild-, Marken- und Urheberrechte an bereitgestellten Inhalten) ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er stellt Matama Studio von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
§ 5 Korrekturschleifen / Reviews
(1) Im vereinbarten Projektpreis sind zwei (2) Korrekturschleifen je Entwurf/Leistungsabschnitt enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einem vorgelegten Entwurf sowie dessen Überarbeitung durch Matama Studio.
(2) Weitere, über das Inklusivkontingent hinausgehende Korrekturschleifen werden pauschal mit 120 € je zusätzlicher Runde berechnet. Matama Studio weist den Auftraggeber vor Beginn einer kostenpflichtigen Zusatzschleife auf die Kostenpflicht hin; die Runde wird erst nach Bestätigung durch den Auftraggeber begonnen.
(3) Reine Tippfehler-Korrekturen oder technische Fehlerbehebungen (die auf einem Fehler von Matama Studio beruhen) gelten nicht als Korrekturschleife im Sinne dieser Regelung und werden nicht angerechnet.
(4) Bewertungen und Kommentare zu Entwürfen erfolgen ausschließlich über das Matama Kundenportal (vgl. § 7).
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsweise:
- 50 % des vereinbarten Projektpreises als Anzahlung vor Projektstart, fällig mit Zugang der Rechnung;
- die restlichen 50 % nach Projektabschluss, d. h. nach Bereitstellung bzw. Abnahme der finalen Leistung (§ 10), fällig innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Bei Projekten mit einem Volumen ab 5.000 € oder einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten kann Matama Studio abweichend Ratenzahlungen nach Projektfortschritt (Meilensteine) vereinbaren.
(3) Der Beginn der Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang der Anzahlung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Matama Studio berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen sowie die Arbeit an dem Projekt bis zum Ausgleich offener Forderungen ruhen zu lassen.
(5) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 7 Kommunikation über das Matama Kundenportal
(1) Die gesamte Projektkommunikation – insbesondere Freigaben, Änderungswünsche, Reviews, Fristsetzungen, rechtserhebliche Erklärungen sowie der Austausch von Projektdaten und Dateien im Rahmen eines laufenden Auftrags – erfolgt ausschließlich über das Matama Kundenportal (matama.studio/kundenportal/).
(2) Abweichend hiervon kann die Bestätigung eines Angebots und damit die Auftragserteilung (§ 2) auch über das Kundenportal des Rechnungs-/Angebotsdienstleisters Papierkram (papierkram.de) erfolgen, sofern der Auftraggeber dort das jeweilige Angebot ausdrücklich annimmt. Eine solche Bestätigung gilt als wirksame Auftragserteilung im Sinne dieser AGB. Nach Auftragserteilung erfolgt die weitere Projektkommunikation gemäß Abs. 1 ausschließlich über das Matama Kundenportal.
(3) Mitteilungen über andere Kanäle (z. B. WhatsApp, private E-Mail, Telefon, Social Media) dienen ausschließlich der unverbindlichen, informellen Abstimmung. Sie entfalten keine rechtliche Wirkung für den Vertrag (insbesondere keine Fristsetzung, keine Freigabe, keine Änderung des Leistungsumfangs) und werden von Matama Studio nicht als verbindliche Erklärung anerkannt, sofern sie nicht zusätzlich im Kundenportal dokumentiert oder bestätigt wurden.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm über das Kundenportal mitgeteilte Informationen (z. B. Benachrichtigungen zu neuen Entwürfen) zeitnah zur Kenntnis zu nehmen. Für die Aktualität seiner im Portal hinterlegten E-Mail-Adresse ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
(5) Ausnahmsweise können einzelne organisatorische Absprachen (z. B. Terminfindung für ein Erstgespräch) formlos erfolgen; inhaltliche Projektentscheidungen werden davon nicht erfasst.
§ 8 Zugangsdaten
(1) Überlässt der Auftraggeber Matama Studio Zugangsdaten (z. B. zu Hosting, Domains, CMS, Social-Media-Konten, APIs oder sonstigen Drittsystemen), werden diese ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags verwendet und mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen geschützt.
(2) Nach Abschluss des Projekts bzw. Beendigung des Vertrags werden dem Auftraggeber überlassene Zugangsdaten spätestens nach 30 Tagen aus den aktiven Systemen von Matama Studio gelöscht, sofern nicht laufende Wartungs- oder Supportleistungen vereinbart sind, die eine weitere Nutzung erfordern, oder der Auftraggeber schriftlich eine längere Aufbewahrung wünscht.
(3) Der Auftraggeber wird dringend angehalten, nach Projektabschluss sicherheitsrelevante Zugangsdaten (Passwörter), die Matama Studio bekannt waren, zu ändern.
§ 9 Projektdateien (Bilder, Assets, Rohdaten) – Speicherung und Löschung
(1) Vom Auftraggeber bereitgestellte Bilder, Grafiken, Texte, Rohdateien und sonstige Projektdaten sowie von Matama Studio erstellte Zwischenstände (z. B. Rohschnitte, Layoutdateien, unkomprimierte Bilddateien) werden standardmäßig bis 30 Tage nach Projektabschluss aufbewahrt und danach ohne gesonderte Ankündigung gelöscht.
(2) Der Auftraggeber kann die kostenpflichtige langfristige Aufbewahrung von Projektdaten und Rohdateien gesondert buchen (Zusatzleistung „Datenarchivierung"). Umfang, Dauer und Preis dieser Zusatzleistung werden im Angebot bzw. auf Anfrage gesondert ausgewiesen (Richtwert: 49 € pro Jahr). Ohne eine solche gesonderte Buchung besteht keine Verpflichtung von Matama Studio zur Aufbewahrung über die in Abs. 1 genannte Frist hinaus.
(3) Benötigt der Auftraggeber nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bzw. ohne gebuchte Archivierung erneut Zugriff auf bereits gelöschte Projektdaten oder Rohdateien (z. B. für Anpassungen, Re-Design oder erneute Nutzung), und müssen diese Daten oder Assets deshalb neu erstellt, neu beschafft oder rekonstruiert werden, wird dieser Mehraufwand gesondert nach dem regulären Stundensatz von Matama Studio in Rechnung gestellt. Matama Studio übernimmt in diesem Fall keine Haftung dafür, dass eine identische Rekonstruktion möglich ist.
(4) Fertige, an den Auftraggeber ausgelieferte Endprodukte (z. B. finale Druckdaten, exportierte Bilder, übergebener Quellcode) fallen nicht unter diese Löschregelung, sobald sie dem Auftraggeber übergeben wurden – für deren Aufbewahrung ist ab Übergabe der Auftraggeber selbst verantwortlich.
§ 10 Abnahme
(1) Bei Werkleistungen (z. B. Logo-Design, Website, Corporate-Design-Paket) gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber
- die Abnahme im Kundenportal ausdrücklich erklärt, oder
- sich innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung der finalen Leistung nicht äußert und zuvor auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde, oder
- die gelieferte Leistung produktiv nutzt (z. B. die Website live schaltet).
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 11 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Alle im Rahmen des Auftrags von Matama Studio erstellten Werke (Designs, Layouts, Quellcode, Texte, Grafiken etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars im Eigentum bzw. unter dem Urheberrecht von Matama Studio.
(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten, im Angebot spezifizierten Nutzungsrechte am fertigen Werk für den vereinbarten Zweck. Sofern nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich um ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den im Angebot genannten Verwendungszweck (z. B. Nutzung des Logos für die eigene Unternehmenskommunikation).
(3) Nicht mit übertragen werden Rechte an Konzepten, Entwürfen und Zwischenständen, die im Rahmen des Projekts nicht zur finalen Umsetzung ausgewählt wurden, sowie an von Matama Studio verwendeten generischen Werkzeugen, Vorlagen, Frameworks und Programmbibliotheken.
(4) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung (z. B. Weiterverkauf, grundlegende Umgestaltung durch Dritte) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Matama Studio, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt.
§ 12 Referenznennung / Eigenwerbung
Matama Studio ist berechtigt, das im Rahmen des Auftrags erstellte Werk (Design, Screenshots, Projektbeschreibung) zu Referenz- und Werbezwecken (z. B. Portfolio auf der eigenen Website, Social Media) zu nutzen und mit „Design/Umsetzung: Matama Studio" zu kennzeichnen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht. Vertrauliche oder noch nicht veröffentlichte Inhalte werden hiervon selbstverständlich erst nach offiziellem Launch des Kunden umfasst.
§ 13 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Rügt der Auftraggeber Mängel, hat er diese so genau wie möglich zu beschreiben, idealerweise mit Screenshots/Beispielen über das Kundenportal.
(2) Die Gewährleistungsfrist bei Werkleistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(3) Mängel, die auf nachträglichen Änderungen des Auftraggebers oder Dritter am gelieferten Werk beruhen (z. B. eigenmächtige CMS-Anpassungen), sind von der Gewährleistung ausgenommen.
§ 14 Haftung
(1) Matama Studio haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von Matama Studio auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Für den Verlust von Daten haftet Matama Studio nur, soweit dieser Verlust auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber nicht hätte vermieden werden können; § 9 bleibt unberührt.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Matama Studio.
§ 15 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur zur Erfüllung des Vertragszwecks zu nutzen.
(2) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt ergänzend die Datenschutzerklärung von Matama Studio. Soweit Matama Studio im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten Dritter verarbeitet (z. B. Kundendaten in einem entwickelten System), schließen die Parteien auf Anfrage einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab.
§ 16 Kündigung / Rücktritt
(1) Verträge über einzelne Projekte können aus wichtigem Grund von beiden Seiten fristlos gekündigt werden.
(2) Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund vorzeitig, behält Matama Studio den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie auf Ersatz nachgewiesener, bereits entstandener Aufwendungen; die geleistete Anzahlung wird hierauf angerechnet.
(3) Das Recht des Auftraggebers, den Vertrag außerordentlich zu kündigen (§ 648a BGB), bleibt unberührt.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Potsdam.
(3) Matama Studio behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge zu ändern. Über wesentliche Änderungen wird der Auftraggeber informiert. Für laufende Projekte gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung, sofern nichts anderes vereinbart wird.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.